COVID-19-Präventionskonzept (v1)

 

Allgemeines:

Um unserer als Fußballverein wichtigen gesellschaftlichen Funktion wieder nachkommen zu können, wurde dieses Präventionskonzept ausgearbeitet. Wir als Verein sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir zum einen alle Beteiligten über die Maßnahmen dieses Präventionskonzeptes informieren und zum anderen auf die Einhaltung dieser Maßnahmen in der Praxis achten.

Jegliche Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten. Dabei stehen weiterhin die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen auf dem Fußballplatz an oberster Stelle.

 

  • Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer

Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen. Diese Maßnahmen gelten vor und nach dem Training/Spiel. Geniest oder gehustet nur ausschließlich in die Armbeuge. Beim Betreten der Sportanlage ist ein Mund-Nasen-Schutz sowie bei Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschafts­räumen/Umkleidekabinen/WC-Anlagen (ausgenommen beim Duschen) zu tragen. Außerhalb des Trainings bzw. Spiels ist zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten.

 

  • Vorgaben für die Trainings- und Wettkampfinfrastruktur

Am Eingang und im Trainingsbereich der Sportstätte werden ausreichend Desinfektionsmittel für die Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist am gesamten Sportplatz verpflichtend zu tragen.

 

  • Zuschauer

Bei Veranstaltungen (Einlass 30 Minuten vor Spielbeginn) mit zugelassenen Zuschauern (max. 100 Personen), wobei Personen, die zur Durchführung des Trainings bzw. Spiels erforderlich sind, in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen sind, werden diese registriert und erhalten einen zugewiesenen Sitzplatz (Stehplätze verboten). Für Spieler, Trainer und Funktionäre sowie Zuschauer gibt es jeweils einen gesonderten Eingang in der Dragoungasse.

Im Nachwuchsbereich gibt es keine Zuschauer, jedoch ist pro Kind ein Elternteil bei einem zugewiesenen Sitzplatz im Kantinenbereich erlaubt. Die Getränke- und Speisenausgabe bzw. Konsumation gilt nur im Kantinenbereich.

 

  • Kantine

Es gelten die Bestimmungen der Gastronomie. Beim Betreten der Kantine bis zum Einfinden am Sitzplatz ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und zu anderen Personen, die nicht zur selben Besuchergruppe gehören, der Mindestabstand von 1m einzuhalten. Konsumation von Speisen und Getränke darf nicht unmittelbar an der Ausgabestelle erfolgen. Sitzplätze werden so eingerichtet, dass der Mindestabstand zwischen den Besuchergruppen besteht. WC-Anlagen werden täglich desinfiziert.

 

Jeder am Trainings- und Spielbetrieb Beteiligte ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.